Bereits seit dem Jahr 2010 wird das LW-Trinkwasser auf PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) untersucht. In rund 15 Prozent der durchgeführten Einzelanalysen wurden PFAS in wenigen Nanogramm, das heißt Milliardstel Gramm, je Liter nachgewiesen, sowohl in den Grundwasservorkommen als auch im Donauwasser. Die Möglichkeiten zur Entfernung von PFAS durch die bei der Donauwasseraufbereitung eingesetzten Verfahren „Ozonung“ und „Aktivkohlefiltration“ und die „Aktivkohlefiltration“ bei der Grundwasseraufbereitung sind beschränkt.
In einzelnen Analysen weist das LW-Trinkwasser eine maximale Konzentration von 4 Nanogramm je Liter auf. Damit liegen die Werte weit unter den Grenzwerten der überarbeiteten und neu strukturierten Trinkwasserverordnung von 20 Nanogramm je Liter als Summe von vier Einzelparametern (PFAS-4) bzw. 100 Nanogramm je Liter als Summe von 20 Einzelparametern (PFAS-20). Das LW-Trinkwasser kann weiterhin bedenkenlos getrunken werden.
Die genannten Grenzwerte werden voraussichtlich zur Jahresmitte 2023 in die novellierte Trinkwasserverordnung aufgenommen und treten nach einer Übergangsfrist ab Januar 2026 (PFAS-20) bzw. Januar 2028 (PFAS-4) in Kraft.